REISEBEDINGUNGEN

Reisebedingungen des Veranstalters angepasst an das PRG

Diese Reisebedingungen gelten für alle mehrtägigen Reisen, die von sabtours Touristik GmbH mit Sitz in 4600 Wels, Österreich, veranstaltet werden, sofern nicht ausdrücklich beim Vertragsabschluss andere Bedingungenvereinbart werden. Bitte beachten Sie auch unbedingt die Reiseinformation auf www.sabtours.at

Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im Allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt oder gemeinsam mit anderen Unternehmern Pauschalreisen zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet oder ein Unternehmen bei verbundenem Online-Buchungsverfahren (click-through) die Daten des Reisenden an andere Unternehmen vermittelt.

Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem die sabtours Touristik GmbH Reisen als Veranstalter mit seinen Kunden/Reisenden als Verträge abschließt.

Die besonderen Bedingungen

  • der vermittelten Reiseveranstalter,
  • der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug
  1. Schiff) und
  • der anderen vermittelten Leistungsträger

gehen vor.

DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge Reisevertrag genannt, den Buchende mit der sabtours Touristik GmbH entweder direkt (schriftlich fern(mündlich)) oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß.

Der Veranstalter wendet grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN an, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß den Bestimmungen des PRG ersichtlich gemacht.

  1. Buchung / Vertragsabschluss

Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn nach Informationserteilung iSd § 4 PRG bzw. § 15 PRG sowie Übergabe der jeweils richtigen Standardinformationsblattes, Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht (s. diesbezüglich auch A.1.2.3. dieser Reisebedingungen). Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

  1. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist unter Rücksichtnahme des § 7 PRG dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.

2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung

Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung

Der Kunde kann die Reiseveranstaltung und das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers innerhalb angemessener Frist vor dem Abreisetermin auf einem dauerhaften Datenträger mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung tatsächlich entstandenen angemessenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden kommt es in jedem Fall zu einer Umbuchungsgebühr, die sich aus dem Aufwand des Reiseveranstalters und den anfallenden Fremdkosten (Agentur, bereits getätigter Aufwand, Fluglinie etc.) zusammensetzt.

  1. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen

Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen iSd §§ 4, 15 PRG über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten. Im Hinblick auf Änderungen vor Vertragsabschluss ist § 5 PRG zu beachten.

  1. Reisen mit besonderen Risiken

Bei Reisen mit besonderen Risiken haftet der Veranstalter dann nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches bzw. als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos geschieht oder wenn es sich um nicht vorhersehbare, unvermeidbare, außerordentliche Umstände handelt. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

 

  1. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

5.1. Gewährleistung

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen verschuldensunabhängigen Gewährleistungsanspruch iSd §§ 11, 12 PRG. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Erst wenn diese fehlschlägt oder eine Verbesserung untunlich oder nicht möglich ist oder der Reiseveranstalter oder Leistungsträger innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist den Mangel nicht behebt oder einen gleichwertigen Ersatz anbietet, steht dem Reisenden das Recht gem. § 11 (3-7) PRG zu. Abhilfe kann zunächst in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

5.2. Schadenersatz

Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände bzw. Gegenstände mit hohem Gegenwert, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände unter Rücksicht auf die Eigenart des jeweiligen Urlaubslandes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. eine Versicherung abzuschließen.

5.3. Mitteilung von Mängeln

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters oder dem Reisebüro iSd § 13 PRG, welches verpflichtet ist, die Beschwerde unverzüglich an den Reiseveranstalter weiterzuleiten, mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert zwar nichts an den unter 5.1. beschriebenen grundsätzlichen Gewährleistungsansprüchen des Kunden, ist jedoch entsprechend zu berücksichtigen. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine grundsätzlichen Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Es empfiehlt sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter bzw. dem Reisevermittler über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.

5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze

Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen (Montrealer Übereinkommen), bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz. Das Recht auf Preisminderung und Schadenersatz lässt die Rechte von Kunden/ Reisenden nach anderen Vorschriften (FluggastrechteVO etc.) iSd § 12 (5) PRG unberührt. Eine nach dem PRG gewährte Schadenersatzzahlung oder Reisepreisminderung wird jedoch auf eine nach der in § 12 (5) PRG angeführten Verordnung erbrachte Leistung/ Zahlung angerechnet und umgekehrt.

  1. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, wobei die Schriftform empfohlen wird, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist. Zu berücksichtigen ist, dass im Hinblick auf Beschwerden auch Rücksprachen/ Recherchen vor Ort erforderlich sein können und dies auch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

  1. Rücktritt vom Vertrag

7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise

  1. a) Rücktritt ohne Entschädigung

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden oder Kundenvorgaben nicht eingehalten werden können. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 8 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren und ihm unter Setzung einer jeweils im Einzelfall (Zweck der Reise, Reiseantritt) angemessenen Frist davon in Kenntnis zu setzen (§ 9 (4) PRG), dass, sollte der Kunde sich nicht innerhalb der angemessenen Frist äußern, sein Schweigen als Zustimmung gilt und der Reisevertrag mit den geänderten Inhalt zustande kommt. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben und kann diesfalls ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. Sohin gilt:

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt/Charakter der Reise nicht beeinträchtigen.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung, oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

  • entweder die Änderung anzunehmen oder
  • unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder
  • die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

  1. b) Anspruch auf Ersatzleistung

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle aus Abschnitt 7.2. zum Tragen kommen.

  1. c) Rücktritt mit Entschädigungszahlung

Die Entschädigung steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vor Reiseantritt und der jeweiligen Reiseart, sowie den ersparten Aufwendungen, den allenfalls zur erwartenden Einnahmen aus anderweitigen Verwendung der Reiseleistung sowie der tatsächlich zu leistenden Zahlungen an die Leistungsträger. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Für ausgeschriebene Reisen, bei denen die sabtours Touristik GmbH als Veranstalter auftritt, gelten generell folgende Stornogebühren:

bis 60. Tag vor Reiseantritt…………………………………………………10%

ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt……………………………………….20%

ab 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt……………………………………….30%

ab 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt……………………………………….50%

ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt…………………………………………70%

ab 3. bis 2. Tag vor Reiseatritt…………………………………………….85%

ab 1 Tag vor Reiseantritt und bei No-Show…………………………100%

Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und andere Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden zu begleichen.

Rücktrittserklärung

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:

Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung/ Rücktritt empfiehlt es sich zu Beweiszwecken, dies

  • mittels eingeschriebenen Briefes oder
  • persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung

zu tun.

  1. d) No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er den vollen Reisepreis zu bezahlen.

7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit (§ 10 (3) PRG), wenn

  1. a) eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:

– bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,

– bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,

– bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern.

Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

  1. b) Die Stornierung/ Rücktritt erfolgt auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen

Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche

Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

  1. c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.

7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde auch im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört, dass die Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist und die Durchführung der Reise dem Reiseveranstalter bzw. allen übrigen Reisenden nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

  1. Änderungen des Vertrages

8.1. Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 8 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.). Ebenso ist jede Preissenkung iSd § 8 (4) PRG an den Kunden weiterzugeben.

8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise

– Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.

– Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen iSd § 11 (5) PRG zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige oder höherwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird (iSd § 11 (6) (7) PRG). Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

– Für Leistungsänderungen, die ohne Verschulden von der sabtours Touristik GmbH durch staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen oder Erkrankung bzw. Unfall eines Reiseteilnehmers verursacht werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

  1. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.

  1. Sonstige Bestimmungen

Die auf den folgenden Seiten dargestellten Punkte der Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil des Reisevertrages. Der Kunde akzeptiert mit seiner Buchung ausdrücklich diese Punkte und es sind diese Geschäftsgrundlage des abgeschlossenen Reisevertrags.

Siehe nächste Seite: Reisebedingungen sabtours Touristik GmbH

 

Reisebedingungen sabtours Touristik GmbH

Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, tritt für die in den Katalogen ausgeschrieben mehrtägigen Reisen die Firma sabtours Touristik GmbH mit Sitz Marcusstraße 4, 4600 Wels, Österreich, als Pauschalreiseveranstalter auf. Abweichend davon ist die Besorgung bzw. der Verkauf von BUS-ONLY-Tickets beim sab-Express bzw. eines Hotelaufenthaltes bzw. einer Ferienwohnung/Bungalow alleine.

Prospektwahrheit

Wir legen großen Wert auf Prospektwahrheit/Wahrheit im Internet und nennen die Unterkünfte beim Namen und beschreiben auch die Lage. Der übliche Hotelstandard bei unseren Reisen entspricht der 4-Sterne-Kategorie (Landeskategorie). Wir wählen gerne aber auch dann ein gutes 3-Sternehotel (Landeskategorie) aus, wenn es sich durch eine gute Lage bzw. es persönlich durch die Eigentümerfamilie geführt wird. Wir haben diesbezüglich beste Rückmeldungen von unseren Kunden. Bedenken Sie bitte, dass die Hotelkategorisierung von Land zu Land verschieden ist – wir geben immer die jeweilige Landes-Klassifizierung an. Aufgrund der Prospektwahrheit haben wir auch seit Jahren alle erforderlichen – soweit uns bekannt – Straßen- und Mautgebühren, flugbezogenen Taxen und Treibstoffzuschläge (die zum Zeitpunkt des Druckes gültig sind) sowie zahlreiche Eintritte in unsere Reisepreise zum Zeitpunkt der Katalogerstellung berücksichtigt und inkludiert. Beachten Sie dies beim Preisvergleich.

Reiseleiter & Buslenker

Wir legen besonders darauf Wert, dass Sie bei unseren Reisen optimal betreut werden. Dazu gehört Herzlichkeit und Zuvorkommenheit der Buslenker und Reiseleiter genauso, wie sichere Fahrweise und gut aufbereitete Informationen über Land und Leute, Keller und Kulinarik sowie Gepflogenheiten im Urlaubsland, die Ihnen in verständlicher Weise nähergebracht werden.

Daher haben wir bei unseren Reisen meistens eine sab-Reiseleitung vorgesehen (sofern in der Ausschreibung nichts Anderes bekannt gegeben worden ist), die die Gruppe bereits von Österreich aus, die ganze Reise lang begleitet. Diese wird im Zielgebiet unterstützt von örtlichen Reiseleitern und Führern, wenn bei den Reiseleistungen dargestellt. Wir haben aber auch seit vielen Jahren bewährte Ortsreiseleiter im Einsatz, die der deutschen Sprache sehr gut mächtig sind, und ebenso engagiert aus erster Hand über ihr Land, Natur und Kultur berichten. In solchen Fällen übernimmt unser Buslenker die Betreuung bei An- und Rückreise bzw. auch vor Ort, wenn vorgesehen.

 

Programmablauf

Selbstverständlich haben wir bei Planung unserer Reisen sorgfältig alle organisatorischen Details überprüft. Da sich aber z.B. die Öffnungszeiten von Sehenswürdigkeiten manchmal auch kurzfristig ändern bzw. Straßen aufgrund der Witterung unpassierbar oder Ausflüge aufgrund der Witterung bzw. behördlicher Sperrung, Streiks etc. ausfallen können, sind bei unseren umfangreichen Programmen kurzfristige Programmanpassungen möglich. Die Reiseleitung wird sich in jedem Fall um einen gleichwertigen Ersatz bemühen bzw. wird versuchen diese Leistung, wenn möglich an anderer Stelle nachzuholen.

Reisen mit Wanderungen, Spaziergängen und sportlichen Betätigungen

Sie sind in Gruppen, mit Gleichgesinnten in Begleitung (wenn in der Ausschreibung vorgesehen) von örtlichen Wanderführern/Radführern etc. zum Teil unterstützt durch unsere Reiseleiter unterwegs. Sie wandern, spazieren, fahren etc. auf eigenes Risiko. Bedenken Sie, dass die psychische und physische Anforderung und Leistungsfähigkeit von Ihnen zu gewährleisten ist. Bei Unsicherheiten und Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt. Diese Art von Reisen sind, sofern nichts anderes ausgeschrieben ist, für Personen mit eingeschränkter Mobilität generell nicht geeignet. Für Unfälle oder körperliche Schäden haften wir auch dann nicht, wenn Sie in der Gruppe mit oder ohne Wanderführer oder Reiseleiter unterwegs sind. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften und der Sicherheit sowie der Ausrüstungsbeschaffenheit sind Sie selbst verantwortlich. Geeignete Ausrüstung (Wander- bzw. Bergschuhe, Stöcke, geeignete Kleidung, Sportkleidung etc.) und Trittsicherheit bzw. Schwindelfreiheit sind auf jeden Fall erforderlich.

Reisevorbereitungen

Unbeschadet der gesetzlichen Informationspflichten sind Sie für die Einhaltung der geltenden Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Impfungs- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. sabtours empfiehlt dringend stets die Mitnahme eines gültigen Reisepasses!

Bitte beachten Sie unbedingt auch die jeweiligen aktuellen Hinweise des Außenministeriums zu den Reiseländern unter www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen, wo Sie sich über das jeweils gewünschte Zielland informieren können: Unter der Internetadresse https://www.reiseregistrierung.at kann sich jeder Auslandsreisende beim österreichischen Außenministerium registrieren. Im Fall von Naturkatastrophen, Unfällen oder politischen Krisen weiß dann die österreichische Botschaft im jeweiligen Land, wo Sie sich befinden und kann rasch helfen.

Falls im Katalog, in Ausschreibungen bzw. auf der Webseite dargestellt, gelten Hinweise für die Einreise nur für österreichische Staatsbürger und sind zum Zeitpunkt der Drucklegung gültig. Natürlich sind wir auch anderen EU-Bürgern behilflich und kommen unserer Informationspflicht nach, vorausgesetzt der Kunde teilt sabtours wahrheitsgetreu die Staatsbürgerschaft aller Reisenden vor Buchung mit. Die Bekanntgabe der Staatsbürgerschaft ist vor Buchung verpflichtend. Staatsbürger von Staaten außerhalb der EU sind verpflichtet, sich eigenständig und rechtzeitig über deren Pass- und Visavorschriften sowie Gesundheitsbestimmungen zu informieren. Etwaige Visa sind rechtzeitig im jeweiligen Mutterland von Nicht-EU-Bürgern zu beantragen.

Wir weisen darauf hin, dass alle Reiseteilnehmer in angemessener psychischer und physischer Verfassung sein müssen. Bitte geben Sie etwaige Beeinträchtigungen (auch eventuelle Mitreisende betreffend) uns vor Buchung bekannt, da diese sonst nicht berücksichtigt werden können.

Das Wiener Zentrum für Reisemedizin empfiehlt auf Reisen die generellen Impfungen des Österreichischen Impfplanes (Tetanus-Diphterie-Polio, MMR, Influenza (saisonal), Varizellen, Pneumokokken sowie regional FSME, Hepatitis). Nähere Auskünfte unter 43(1) 4038343 bzw. www.reisemed.at Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich entweder Ihren Hausarzt, das jeweilige Gesundheitsamt oder das Tropenmedizinische Institut in Wien.

Bei Fragen zum Thema Covid-19 in Österreich verweisen wir auf die aktuellen Informationen des Gesundheitsministeriums und dessen Webseite: https://www.sozialministerium.at /Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus-Rechtliches.html. Aktuelle Meldungen zu Reisewarnungen finden Sie auf der Website des Außenministeriums, wie oben dargestellt. Für die Erreichbarkeit auf Reise ist die Mitnahme eines mobilen Telefons notwendig, für etwaige Registrierungen für Grenzübertritte bzw. auch die Rückeinreise nach Österreich ist ein internetfähiges Smartphone von Nöten.

Versicherungen

In unseren Pauschalpreisen ist keine Versicherung inkludiert. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss eines umfassenden Storno- und Reiseversicherungspakets. Bei Reiseanfrage teilen wir Ihnen stets gerne das geeignete Paket mit.

Anzahlung – Kundengeld-Absicherung gemäß gesetzlichen Vorschriften:

sabtours Touristik GmbH, Eintragungsnummer 2006/0061 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft. Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters sabtours Touristik GmbH sind unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt bzw. Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden.

Darüberhinausgehende oder vorzeitig zu leistende Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Garant ist die Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz durch Bankgarantie. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen beim Eintritt einer Insolvenz beim zuständigen Abwickler Europäische Reiseversicherungs AG. Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Österreich, Tel. +43 1 3172500, Fax +43 1 3199367 vorzunehmen. Bei Reisen mit anderem Veranstalter (bei der jeweiligen Reise ausdrücklich vermerkt) gilt die Insolvenzabsicherung des jeweiligen Veranstalters.

 

Reservierungen

Sofern es die Buchungssituation und die Art der Reise erlauben, sind wir gerne bereit, für einen kurzen Zeitraum (3 bis max. 14 Tage, abhängig von den Bestimmungen unserer Leistungsträger) unverbindliche Reservierungen für unsere Reisen zu vergeben. Innerhalb des Zeitraums von 40 Tagen vor der Abreise sind Reservierungen generell leider nicht mehr möglich. Beachten Sie eventuell davon abweichende Bestimmungen aktuell auf unserer webseite.

Entschädigungs-/Stornogebühren

Entschädigungsgebühren Bus-Mehrtagesfahrten: Bitte beachten Sie die „Reisebedingungen des Veranstalters“ unter Punkt 7.1.c.

 

Für die von der sabtours Touristik GmbH veranstalteten Flugreisen gelten durch die Bestimmungen der Airlines begründete von den „Reisebedingungen des Veranstalters“ abweichende Stornogebühren:

bis 60. Tag vor Reiseantritt                   10%

  1. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
  2. bis 20. Tag vor Reiseantritt 50%
  3. bis 10. Tag vor Reiseantritt 75%
  4. bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%

ab 24 h vor Reiseantritt und bei no-show           100%

Mindestteilnehmerzahl (MTNZ):

Wenn bei der Reisebeschreibung nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl bei mehrtägigen Bus- und Flugreisen 15 Personen, bei Tagesfahrten 20 Personen, sofern sabtours der Veranstalter der jeweiligen Reise ist. Für den Fall der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl behält sich sabtours das Recht vor, die Reise ohne Anspruch auf Entschädigung nicht durchzuführen.

Maximale Teilnehmerzahl:

Bei vielen Reisen ist die maximale Teilnehmerzahl auf 25 Personen (teilweise auch darunter) begrenzt, um unseren Kunden ein angenehmeres Reisevergnügen zu bieten. Kunst- sowie TUT GUT Reisen sind immer mit max. 25 Personen begrenzt.

Reiseabsage infolge zu geringer Teilnehmerzahl

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn die jeweilige Reise bis zum 20. Tag vor Reiseantritt (bei Reisen von mehr als 6 Tagen) bzw. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt (bei Reisen von 2 – 6 Tagen) bzw. bis 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten) schriftlich dem Kunden abgesagt wird. In diesem Fall erhalten Sie die Anzahlung umgehend rücküberwiesen. Bei Absage einer Reise aus unserem Katalog gewähren wir ausgenommen bei den Bäderbussen und Tagesfahrten mindestens 3% Umbuchungs-Nachlass bei Umbuchung auf eine andere von sabtours Touristik veranstaltete Gruppenreise.

Im Reisebus

Die Sitzplätze im Reisebus werden nach dem Zeitpunkt der Anmeldung vergeben. Je früher eine Anmeldung erfolgt, desto weiter vorne kann Ihr Sitzplatz, sofern nicht andere Gründe dagegensprechen (Personen mit eingeschränkter Mobilität), im Reisebus reserviert werden. Die Sitzplatzeinteilung wird deshalb so festgelegt, damit am Abfahrtstag und während der Reise die Sitzordnung gewährleistet ist. Die Sitzplätze werden auf der Fahrt nicht gewechselt. Wir behalten uns Änderungen der bestätigten Sitzplätze aus organisatorischen Gründen vor.

Wir sind stets bemüht bei unseren Busreisen Reisebusse aus dem unternehmenseigenen Fuhrpark einzusetzen. Es kann aus Dispositionsgründen vorkommen, dass von der Ausstattung her gleichwertige Reisebusse von unseren Partnerunternehmen zum Einsatz kommen. Bei anhaltenden Minustemperaturen können Bordtoiletten nicht in Betrieb genommen werden.

Wir empfehlen, beim Verladen des Reisegepäcks auf dieses zu achten, da für Austausch oder Verlust weder unsere Mitarbeiter noch das Hotelpersonal verantwortlich gemacht werden können. Bitte lassen Sie keine Wertgegenstände im Reisebus.

Die in unseren Reisebussen beförderten Reiseteilnehmer sind nach den gesetzlichen Bestimmungen im Bus gegen Unfall versichert, wobei in unseren Bussen grundsätzlich Gurtenpflicht gilt. Sofern andere Transportträger eingesetzt werden, gelten deren einschlägige Bestimmungen. Die Benützung der Bordtoilette ist aufgrund von Verletzungsgefahr bei Bremsungen etc. nur beim Stehenden Bus gestattet.

Nichtraucherschutz

Unsere Busse sind grundsätzlich Nichtraucherbusse. Bei unseren Tagesetappen werden aber regelmäßig Pausen eingelegt. In vielen Ländern gibt es mittlerweile sehr restriktive Beschränkungen für Raucher, die auch Hotels, Restaurants sowie öffentliche Plätze betreffen. Wir bitten die Raucher um Verständnis und ersuchen sie, diese Vorschriften einzuhalten.

Kinderermäßigungen

Wenn nicht bei der Busreiseausschreibung anders angegeben, erhält ein Kind bis zu 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen 10% Ermäßigung auf den Pauschalpreis, in Begleitung von 2 Erwachsenen 25%. Voraussetzung ist jedoch die Unterbringung im Zusatzbett im Zimmer der Eltern. Für Pendelverkehre (z.B. im Katalog-Teil maresol) gelten folgende eigene Bestimmungen: Die entsprechenden Kinderermäßigungen sind in der jeweiligen Preistabelle des Hotels dargestellt. Die Ermäßigungen sind dann zu gewähren, wenn das Kind im Zimmer von zwei Vollzahlern und im Zusatzbett untergebracht ist. Etwaige Ausnahmen sind bei der Hotelbeschreibung erläutert. Das Kind darf am Anreisetag das in der Beschreibung angegebene Alter noch nicht erreicht haben (z.B. 2-5 J = 30% bedeutet, 30% Ermäßigung falls das Kind den 6. Geburtstag noch nicht absolviert hat). Einige Hotels verlangen bei Kleinkindern, unabhängig davon ob z.B. ein Gitterbett selbst mitgenommen wird oder vor Ort in Anspruch genommen wird, einen bestimmten Kostenbeitrag. Dieser ist vor Ort zu entrichten. Wir haben auf diese Kosten keinen Einfluss und können diese auch nicht abändern oder gar erstatten.

Haustiere

Auf unseren Reisen werden keine Haustiere befördert.

Pausen und Ruhezeiten im Busverkehr

Für Busfahrten gelten äußerst strenge Regeln in Bezug auf Fahr- und Ruhezeiten. Diese Regeln dienen vorwiegend der Sicherheit der Reisegäste und müssen penibel eingehalten werden. Es kann daher vorkommen, dass trotz gewissenhafter Planung (durch unvorhergesehene Ereignisse etc.) dieser gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen unsere Busse auch abseits der üblichen touristischen Infrastruktur oder auch knapp vor Erreichen des Reisezieles anhalten und unsere Fahrer ihre Pflichtpausen dort einhalten müssen. Die Pausenzeiten werden elektronisch erfasst und können auch noch Wochen später kontrolliert werden, daher gibt es hier keinerlei Handlungsspielraum. Danke für Ihr Verständnis!

Änderung auf Wunsch des Kunden

Werden bei Busreisen auf Wunsch des Kunden Änderungen nach der Buchung hinsichtlich des Reisetermines, der Abfahrtsstelle, des Reiseziels oder der Beförderungs- bzw. Unterbringungsart bis 30 Tage vor Abreise vorgenommen, wird ohne Ausnahme eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- pro Buchung verrechnet. Danach werden neben dieser Bearbeitungsgebühr die tatsächlich anfallenden Kosten, die von den Leistungsträgern in Rechnung gestellt werden, verrechnet. Zustiegsänderungen können aus Dispositionsgründen generell nur bis 8 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Betreffend des Wechsels in der Person eines Reiseteilnehmers siehe dazu „Reisebedingungen des Veranstalters“ Punkt 2. Bei Flugreisen gelten besondere Bestimmungen, in Abhängigkeit der Bestimmungen der Fluglinien und sonstigen Leistungsträger.

Flüge

Alle im Katalog genannten Flüge werden in der Economy-Klasse gebucht. Alle genannten Flugzeiten sind Cirkazeiten und können sich nach Erscheinen neuer (Winter-/Sommer-) Flugpläne ändern. Sollte es zu Flugplanänderungen / ­-streichungen kommen, behalten wir uns vor, anstelle der angegebenen Fluglinie eine andere IATA-Fluglinie zu buchen. Grundsätzlich ist der Veranstalter verpflichtet, die im Katalog angegebenen Fluglinien und Flugverbindungen beizubehalten. Sofern durch Änderung der Flugzeiten, der Konditionen oder der wirtschaftlichen Situation einer Fluglinie ein Wechsel der Fluggesellschaft oder der Fluglinie als ratsam oder notwendig erscheint, behält sich der Veranstalter ausschließlich aufgrund der genannten Gründe einen derartigen Wechsel vor, ohne dass daraus für den Kunden, sofern nicht anders bestimmt ist, ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Schadensersatz entsteht, sofern es sich nicht um eine wesentliche bzw. erhebliche Änderung handelt, die den Charakter der Reise beeinflusst oder ändert.

Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist sabtours hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

Innerhalb Europas können wir leider keine Sitzplatzreservierungen mehr durchführen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, per Internet ca. 23 Stunden vor Abreise online einzuchecken, was bei vielen Airlines mittlerweile möglich ist. Sie haben dann bereits Ihre Bordkarte in Händen! Erscheinen Sie bitte rechtzeitig ca. zwei Stunden vor Abflug beim Check-in-Schalter. Berücksichtigen Sie, dass aufgrund von Pass- und Sicherheitskontrollen eine Wartezeit entstehen kann. Beachten Sie das auch bei einem allfälligen Duty-free-Aufenthalt.

Sofern der Kunde zum Ausgangspunkt der Reise selbst anreist, haftet er selbst für das pünktliche Erscheinen am Abreiseort bzw. am vereinbarten Treffpunkt mit der Reisegruppe. Ein Nichterscheinen gilt als no-show.

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäcksverlust, -beschädigung und-verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadenanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaft und Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverspätung binnen 7 Tagen einzureichen.

Flugverspätung

Mit zunehmendem Flugaufkommen weltweit steigt leider auch das Risiko, mit Verspätung heimzukommen bzw. Anschlussflüge zu versäumen. Bitte geben Sie sich für die Heimkehr ein Zeitfenster, damit Sie nicht im Falle eines verspäteten Rückflugs einen wichtigen Termin versäumen. Wir haben im Fall einer Flugverspätung auf das Prozedere der Umbuchung keinen Einfluss. Allfällige Ansprüche auf Ausgleichszahlung sind nach der Fluggastrechte-Verordnung direkt vom Kunden bei dem tatsächlich ausführenden Luftfahrtunternehmer geltend zu machen. Die zuständige Fluglinie muss für die schnellstmögliche Beförderung und gegebenenfalls für Quartier und Verpflegung sorgen. Bitte beachten Sie auch, dass außerhalb der EU die Europäischen Fluggastrechte nicht greifen und daher Ausgleichszahlungen bei Verspätungen nicht möglich sind.

Unterbringung im Hotel

Hotelkategorisierung: Die in unseren Katalogen angegebenen Kategorisierungen (Sterne) der Hotels beziehen sich auf die jeweils gültigen Landeskategorien, die durchaus von den österreichischen Richtlinien abweichen können. Sollte es keine offizielle Kategorisierung in einem Land geben, wird die Einschätzung der Hotels nach unserer Erfahrung bzw. den Angaben unserer lokalen Partner vorgenommen.

Sollte es in Zusammenhang mit den reservierten Zimmern zu Mängeln kommen, melden Sie diese bitte umgehend bei der Rezeption und bei Ihrem Reiseleiter bzw. Agenturvertreter, wobei die Schriftform empfohlen wird, damit die Mängel behoben werden können. Das Gewährleistungsrecht sieht ausdrücklich vor, dass der Veranstalter eventuell auftretende Mängel vor Ort verbessern soll, sofern es möglich ist (siehe §11 (2) PRG).

„Halbes Doppelzimmer“: Eine allein reisende Person hat die Möglichkeit, sich (ausgenommen Bäderbusse) für ein sog. „halbes Doppelzimmer“ anzumelden. Wenn kein Zimmerpartner gefunden wird bzw. der Zimmerpartner storniert, müssen wir uns die Unterbringung im Einzelzimmer mit Bezahlung des entsprechenden Einzelzimmerzuschlags vorbehalten. Der EZ-Zuschlag wird nur dann von der Versicherung übernommen, wenn beide Kunden eine Versicherung der Europäischen Versicherung abgeschlossen haben.

Einzelzimmer: Leider sind Einzelzimmer teilweise kleiner und weniger gut eingerichtet als Doppelzimmer. Wenn trotz Bestätigung kein Einzelzimmer verfügbar ist, hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des aliquoten Anteils vom EZ-Zuschlag. Immer öfter werden von uns aus Gründen der Bequemlichkeit für die Reisegäste Doppelzimmer zur Alleinbenützung (DSU) gegen Aufzahlung angeboten.

Bei Hotelaufenthalten in Badeorten in Italien, Slowenien bzw. Kroatien mit oder ohne Anreise mit dem sab-Express (Eigenanreise) aus dem Katalog maresol ist als wochenweiser An- und Abreisetag im Hotel selbst der Sonntag vorgesehen. Ein vorzeitiges Eintreffen berechtigt nicht zum früheren Bezug. Die Zimmer in den Hotels stehen laut internationalen Vereinbarungen (außer es wird anders angegeben) ab 16 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt werden.

SWIMMINGPOOLS (Katalog MARESOL)

Diese sind in der Regel erst von etwa Mitte Juni bis Mitte September geöffnet. Bitte die Ruhezeiten (Mittags­ruhe) beachten. Bade­haubenpflicht für alle Badehotels in Italien und Kurhotels.

Eintrittskarten während der Reise

Die Eintrittskarten können nur nach Kategorien bestätigt werden. In manchen Theatern / Opernhäusern sind verschiedene Kategorien über das gesamte Haus verteilt, wodurch wir u.a. nicht Parkett, 1. oder 2. Rang, sondern nur die jeweilige Kategorie bestätigen können. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Zuteilung der Karten in der jeweils gebuchten Kategorie – wir bemühen uns aber mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, dass wir für alle Kunden nebeneinanderliegende Sitzplätze bekommen. Sollte dies nicht möglich sein, ersuchen wir um Verständnis. Oftmals sind Eintrittskarten nur zu stark überhöhten Besorgungsgebühren erhältlich, die von Zwischenhändlern verlangt werden und in keinem Verhältnis zu den auf den Karten aufgedruckten Preisen stehen. sabtours muss diese Besorgungsgebühren bezahlen und verrechnet diese 1:1 nur mit einem in der Branche üblichen Kalkulationsaufschlag weiter.

Spiel- und Besetzungspläne beziehen sich auf Informationen zum Datum der Drucklegung dieses Kataloges – kurzfristige Spielplan- und Besetzungsänderungen (z.B. durch Krankheit) durch das Theater sind generell vorbehalten und berechtigen nicht zu Storno oder Preisreduktion!

Storno von Eintrittskarten: Die Eintrittskarten sind bei allen Reisen, unabhängig vom Stornierungszeitpunkt, zur Gänze (inklusive Vorverkaufsgebühr) zu bezahlen.

Allgemeines

 

Preise

Die in den Katalogen und sonstigen Angeboten angeführten Preise sind, wenn nicht anders angegeben, in EURO pro Person pro Reise dargestellt. Im Katalog MARESOL gelten diese für Hotelaufenthalte pro Person und Woche, bei Ferienwohnungen und Bungalows pro Wohneinheit und Woche. Wochenpreise gelten nur bei einem Mindestaufenthalt von 7 Nächten. Tagespreise können davon nicht abgeleitet werden.

Nicht inkludierte Leistungen

In den Preisen sind, außer wenn ausdrücklich angegeben, folgende Leistungen nicht enthalten: Versicherungen, eventuelle Visagebühren, Impfungen, persönliche Ausgaben (Getränke, Zusatz-Verpflegung, etc.), unter der Rubrik Leistungen nicht genannte Eintritte / Ausflüge, Übergepäck (Flug) und freiwillige Trinkgelder.

Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als 2 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten (etwa Treibstoffkosten oder KV-Erhöhungen), der Abgaben / Steuern für bestimmte Leistungen (Straßengebühren, Mautgebühren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren, Flughafengebühren) oder der Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus o.a. Gründen ist diese ebenfalls an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur vorgenommen werden, wenn die Gründe bei der Buchung im Einzelnen besprochen und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor der Abreise gibt es keine Preisänderung.

Der Reisepreis kann sich in dem Verhältnis erhöhen, in dem sich die jeweilige Kostenposition inkl. allfälliger Nebenkosten erhöht, an die die Preiserhöhung geknüpft ist. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten für den Reiseveranstalter, etwa auf Grund gestiegener Treibstoffkosten, so hat der Reiseveranstalter das Recht, diese Zusatzkosten nach folgender Regelung den Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen: Bei einer Preiserhöhung, die vom Beförderungsunternehmen pro Sitzplatz in Rechnung gestellt wird, kann der Veranstalter diese Zusatzkosten an den Kunden weiterverrechnen. Der Kunde kann über die erhöhten Kosten eine Bescheinigung verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben / Steuern wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren oder Taxen gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den sich – aufgrund erhöhter Einstandskosten – ergebenden Betrag erhöht werden.

Verändern sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages, so kann der Reiseveranstalter die sich daraus ergebenden Mehrkosten an den Kunden weiter verrechnen.

Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 8% ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr in jedem Fall möglich.

Reklamationen

Trotz bester Organisation kann es bei unseren Reisen auch zu Mängeln kommen. Nach § 11 Abs 2 Pauschalreisegesetz sind Sie verpflichtet, Mängel unverzüglich mitzuteilen. Bitte melden Sie auftretende Probleme/Mängel sofort dem Reiseleiter bzw. dem Veranstalter vor Ort bzw. bei unserem Nottelefon (siehe Reiseunterlagen). Das Gewährleistungsrecht sieht ausdrücklich vor, dass der Veranstalter eventuell auftretende Mängel vor Ort verbessern soll, sofern es möglich ist. Sollte es zu nicht abstellbaren Leistungseinschränkungen kommen, lassen Sie sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Reiseleiter bzw. vom Leistungsträger vor Ort geben und melden Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle in Österreich. Unsere Reiseleiter sind nicht befugt, Zusagen über einen eventuellen Schadenersatz zu machen. Eventuelle Ansprüche gegen den Reiseveranstalter reichen Sie bitte unverzüglich schriftlich unter Beilage entsprechender Unterlagen (Reiseleiterbestätigung) bei Ihrer Buchungsstelle ein.

Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf www.sabtours.at/datenschutz oder Sie erhalten diese auf Wunsch in unseren Filialen als Ausdruck bzw. als Anhang per email. Wir sind aufgrund des Datenschutzgesetzes nicht berechtigt, Auskünfte über Mitreisende an Dritte bzw. Teilnehmerlisten weiterzugeben. Bitte hinterlassen Sie die Details Ihrer Reise bei einer Person Ihres Vertrauens.

Das Formblatt für Pauschalreisen lt. PRG 2018 finden Sie unter https://www.sabtours.at/app/uploads/2018/06/formblatt-pauschalreisen-sab-ev.pdf

Es gelten die „Reisebedingungen des Veranstalters angepasst an das PRG“ sowie diese hier angeführten „Reisebedingungen der sabtours Touristik GmbH“.

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