REISEVERSICHERUNG

Sehnsucht nach Reisen ist großGERADE IN UNGEWISSEN ZEITEN IST EINE REISEVERSICHERUNG UNERLÄSSLICH

Der Gedanke an die nächste Reise hilft oft, schwierige Situationen besser zu meistern. Ein Ziel, auf das man sich freuen kann und schöne Momente, von denen man träumen kann, machen selbst den fordernden Corona-Alltag ein bisschen erträglicher. Das zeigen auch jüngste Umfragen heimischer Touristiker: Daheimbleiben möchte so gut wie niemand. Weil das Bedürfnis nach Sicherheit weiter in den Vordergrund rückt, ist eine Reiseversicherung unerlässlich.

Reiseschutz in Zeiten von Corona
Mythen, die es zum Reiseversicherungsschutz in Zeiten von Corona gibt, klärt Wolfgang Lackner, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung auf: „Dass eine Reiseversicherung nun sinnlos wäre, ist schlicht falsch. In Ländern ohne Reisewarnung besteht voller Versicherungsschutz auch für eine Erkrankung an Covid-19. In Ländern, für die es aufgrund von Corona eine Reisewarnung gibt, bietet die Europäische Reiseversicherung vollen Versicherungsschutz, außer im Zusammenhang mit Covid-19. Nach wie vor kann es aber keinen Versicherungsschutz für Länder geben, die aus anderen Gründen, wie etwa Krieg oder kriegsähnliche Zustände, vom Außenministerium mit einer Sicherheitsstufe von 5 oder 6 bedacht sind.“ Zusätzlich besteht vor der Reise – unabhängig vom Ziel – voller Stornoschutz auch für Erkrankung an Covid-19.

Sicher unterwegs
Eine aktuelle Studie des Corps Touristique bestätigt, dass sich 64 Prozent der Befragten vor Reiseantritt Gedanken zur medizinischen Versorgung im Urlaub machen. Eine Sorge, die nicht unberechtigt ist: „Ob Erkrankung, Unfall oder verlorene Koffer, jeder 40. Reisende meldet uns einen Schadenfall, niemand ist vor einem Unglück gefeit“, erklärt Andreas Sturmlechner, Vertriebsvorstand der Europäischen Reiseversicherung.

Ein Service der Europäischen Reiseversicherung – die „MEINE URLAUBERIA“-App – sorgt auch in Corona-Zeiten für Sicherheit im Urlaub. Mit dem „Reisedoc“ ist es Reisenden möglich, immer wenn sie sich unwohl fühlen, sofort mit einem Arzt sprechen – auf Knopfdruck – telefonisch oder per Video, rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.

Die Arztsuche am Urlaubsort erübrigt sich, es gibt weder Sprachprobleme noch Wartezeit. Urlauber genießen jederzeit medizinische Beratung auf österreichischem Niveau, bequem und geschützt vom Hotelzimmer aus. Kleinere Leiden werden schon im Anfangsstadium abgeklärt, um Verschlechterungen einzudämmen. Sollte sich eine notfallmedizinische Behandlung als notwendig erweisen, wird die Patientin oder der Patient direkt zur bewährten Einsatzzentrale weitergeleitet und bis zum möglichen Rücktransport in die Heimat bis an die Haustüre weiterbetreut und begleitet.

Versicherungsschutz während der Reise/ Reiseversicherung

Länder ohne Reisewarnung
Es besteht voller Versicherungsschutz auch für Erkrankung an Covid-19.

Länder mit Reisewarnung wegen Covid-19
Es besteht voller Versicherungsschutz außer für alles im Zusammenhang mit Covid-19.

Länder mit Reisewarnungen aus anderen Gründen als Covid-19 (z.B. Krieg, Bürgerkrieg)
Es besteht kein Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz vor der Reise/ Stornoschutz

Es besteht voller Versicherungsschutz auch bei Erkrankung an Covid-19.

Die aktuelle Einschätzung und unsere Empfehlung
Bitte beachten Sie die Reiseinformationen des österreichischen Außenministeriums www.bmeia.gv.at.
Dort finden Sie zu Ihrem Reiseland die jeweils aktuellen Sicherheitshinweise und Covid-19 Informationen.

Die Sicherheitsstufen unterscheiden sich nach

  • bloßen Sicherheitshinweisen (bis inklusive Sicherheitsstufe 4) ohne Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
  • und Reisewarnungen (Sicherheitsstufen 5 und 6) mit Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

Wenn Sie eine Auslandsreise buchen wollen, empfehlen wir Ihnen, dafür den Service eines Reisebüros oder Reiseveranstalters in Anspruch zu nehmen und auf die Buchung einer Pauschalreise zu achten. Damit sind Sie reiserechtlich bestmöglich geschützt, gut zu allen Eventualitäten beraten und Sie verfügen über einen persönlichen Ansprechpartner. Zudem sind Pauschalreisen gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert.

Versicherungsschutz während der Reise / Reiseversicherung

Krankenversicherungsschutz im Zusammenhang mit Covid-19 sowie bei Reisewarnung

Länder ohne Reisewarnung

Bei Erkrankung an Covid-19 (wobei ein positives Testergebnis als Erkrankung gilt) besteht im Ausmaß der versicherten medizinischen Leistungen Versicherungsschutz, z.B.

  • für medizinische Behandlungskosten
  • für zusätzliche Rückreisekosten
  • für zusätzliche Aufenthaltskosten (Kosten der Verlängerung) oder
    zusätzliche Quarantäne-Unterbringungskosten

Länder mit Reisewarnung wegen Covid-19

Es besteht kein Krankenversicherungsschutz für Covid-19, aber voller Krankenversicherungsschutz für alle anderen Erkrankungen.

Länder mit Reisewarnungen aus anderen Gründen als Covid-19 (z.B. Krieg, Bürgerkrieg)

Es besteht generell kein Versicherungsschutz.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin hin, dass es aufgrund der Covid-19-Pandemie zu Einschränkungen in der medizinischen Versorgung kommen kann und unsere Leistungen nicht in gewohnter Qualität erbracht werden können. Aufgrund hoher Covid-19-Fallzahlen kann die medizinische Versorgung überlastet und Krankenhäuser sowie die normal übliche Versorgungsqualität unter Umständen nicht gegeben sein.

Versicherungsschutz vor der Reise / Stornoschutz

Stornodeckung auch bei Covid-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus

Für alle bestehenden und neu abgeschlossenen Versicherungsverträge gewähren wir Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können,

  • weil Sie an Covid-19 Symptomen erkranken,
  • weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
  • weil Sie auf Covid-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
  • weil ein naher Angehöriger1 oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt oder positiv getestet wurde und deshalb Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist oder Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen,
  • weil Sie als Kategorie I-Kontaktperson (K1) mittels eines behördlichen Absonderungsbescheides unter Quarantäne gestellt werden,
  • weil Sie als geimpfte oder genesene Person einen Kategorie I-Kontakt hatten und deshalb als K2-Kontaktperson einen behördlichen Verkehrsbeschränkungsbescheid erhalten.

Kein Stornoschutz besteht hingegen,

  • wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am
    Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen,
  • wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind.

Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gibt es bei uns keine Altersgrenzen.

Stand 02.11.2021 – Änderungen vorbehalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Reiseberater am sab-reisen Buchungstelefon oder an ihr sab-reisen Büro.

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Warum ist eine Reiseversicherung sinnvoll?Melanie Bauer Reiseberaterin bei sabtours in der Filiale Grieskirchen erklärt

Du rutschst am nassen Beckenrand aus, verletzt dir den Fuß am steinigen Strand oder liegst bereits mit Fieber im Bett, während dein Flieger abhebt. Das sind nur einige Gründe, warum man am besten eine Reiseversicherung abschließen sollte.

Eine Reiseversicherung ist besonders während der Pandemie gut, um beruhigt & sorgenfrei zu Urlauben. In unseren sab-reisen Büros erhältst du umfassende Beratung über die Europäische Reiseversicherung.

Hat meine Kreditkarte eigentlich einen Komplett-Schutz für mich und meine Familie, wenn wir verreisen? 😬🤔 Wir haben die Antwort:

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